Schlaufzügel oder German Martingale

    Lieferzeit:Verbotene Ausrüstung an allen Turnieren
  • Beschreibung

Der Schlaufzügel hat die Eigenschaft die Wirkung der Hand bzw die Kraft der Hand durch einen Flaschenzug und Hebelwirkung stark zu verstärken. Der Reiter kann die eigene Kraft kaum mehr einschätzen und ist immer zu stark und viel zu hart!! Der letzte Einsatz sah ich 2014 an einem Western-Turnier in der Schweiz. Auf meinen Antrag zu Handen der GV der SQHA 2015 wurde nicht eingetreten aufdessen ich aus der SQHA austrat. Wohl aufgrund meiner Anwesenheit auf den AQHA Turnieren 2016 konnte ich keinen Einsatz mehr feststellen. 2017 trat ich wieder der SQHA bei und wurde direkt in den Vorstand gewählt. Mein Ziel war klar und so konnte ich am 13.04.2017 im Vorstand den Antrag stellen den Einsatz von Schlaufzügeln per sofort zu verbieten. Diesem Antrag wurde stattgegeben und am 13.04. 2017 wurde vom Vorstand der SQHA unter dem Präsidenten Markus Müller die Schlaufzügel verboten.

Es wird somit die AQHA Rules Nr VIO204.13 angewandt mit dem Zusatz, dass auch Befestigungen am Sattel oder sonst irgendwo, wo eine Umlenkung der Zügel und somit eine Verstärkung der Hilfe entsteht ohne Beschränkung eines speziellen Winkels der Verschlaufung  als Schlaufzügel taxiert wird und somit verboten ist.
Grundsätzlich sind Schlaufzügel und Seitenzügel schon lange im Rulesbook der AQHA verboten, aber "Schlaufmeier" fanden herraus, das im Reglement eine Lücke war. Es wird genau erklärt wie die Schlaufzügle angebracht sind im Regelbuch, aber es wurde vergessen zu erwähnen auch wenn man die Schlaufzügle am Sattel befestig es verboten ist. Auf diese Lücke beriefen sich die Schlaufeimer! Jetzt ist es damit auch beendet. Herzlichem Dank dem damaligen Vorstand.

Die SWRA hat schon immer die Schlaufzügel verboten!!!BRAVO

Der Schweizerische Verband für Pferdesport verbot am 20.10.2015 bereits die Schlaufzügel

https://www.propferd.at/main.asp?VID=1&kat1=87&kat2=644&NID=2851


Bei meiner Recherche heute dem 06.02.2020 fand ich leider immer noch Schlaufzügel im Angebot von Geschäften in der Schweiz.

Der Schlaufzügel ist an Turnieren untersagt und verboten, leider nicht die private Anwendung und der Verkauf.
Ein Schlaufzügel sollte anscheinend eine "Hilfe" sein, wird aber missbraucht um den Kopf des Pferdes tiefer zu bekommen. Warum auch immer.

Eine "Hilfe" muss helfen, Schlaufzügel helfen sicher NIE!

Das Tierschutzgesetz besagt folgendes!

Wer mit Tieren umgeht, hat:

Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst
versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten.
Das Misshandeln, Vernächlässigen oder Ueberanstrengung von Tieren ist verboten

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