Hobbles

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  • Beschreibung

VERBOTEN!

TSG Art. 4.2

Das Hobble wurde  wohl in den Anfängen der Reiterei entwickelt und "erfunden". Einfach mit dem Ziel, das am nächsten Morgen das Pferd noch in der Nähe ist, wenn man in der Prärie im Zelt oder  Schlafsack übernachtet hat. Leider werden diese Hobbles im "Training" missbraucht und Pferde "gehobelt"  und dann mit Peitsche durch die Reithalle gehetzt.
Warum auch immer, und was es bringen soll ist dem Verfasser verborgen geblieben.
Wir weisen hiermit auf das Schweizerische Tierschutzgesetz hin, welches diese Handlungsweise explizit verbietet und unter Strafe stellt!

Das Tierschutzgesetz besagt folgendes!

Wer mit Tieren umgeht, hat:

Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst
versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten.
Das Misshandeln, Vernächlässigen oder Ueberanstrengung von Tieren ist verboten
!